AGB VERSAND

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

GELTUNGSBEREICH UND RECHTSGRUNDLAGEN

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Transportbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Verträge und die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der pakajo GmbH, Gilcherweg 17 D, 22851Norderstedt (nachfolgend „pakajo“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“, gemeinsam mit pakajo „Parteien“) über die Erbringung inländischer und grenzüberschreitender Beförderungen von Briefen, Warensendungen und Paketen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen (nachfolgend „Transportvertrag“),die über die Webseiten https://www.pakajo.world/ oder https://pakajo.ai (nachfolgend „Webseiten“) vereinbart werden.

Diese AGB gelten nicht für andere von pakajo erbrachte Leistungen wie beispielsweise Fulfillmentservices. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, auch solche, die in diesen AGB nicht erwähnte Gegenstände regeln, erkennt pakajo nicht an, es sei denn, pakajo hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Soweit diese AGB zu einem Punkt schweigen, gilt ausschließlich dispositives Recht. Rangfolge: Zwingendes Recht, Individualvereinbarungen, diese AGB, ergänzend die AGB und Transportbedingungen der eingesetzten Post- und Paketdienste (Carrier-AGB).Diese AGB gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht einzelne Regelungen als ausschließlich für eine der beiden Gruppen geltend benannt sind. Sendungen von und zwischenbestimmten Orten innerhalb eines Landes unterliegen den zwingenden Vorschriftendes geltenden Rechts dieses Landes.


VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGEN VON PAKAJO

Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich pakajo. Zur Erbringung der Transportdienstleistungen hinsichtlich Art, Weg und Mittel der Beförderung bedient sich pakajo diverser Postgesellschaften und Paketdienste (Carrier), die den Transport für pakajo ausführen .Die Carrier-AGB sind über die Webseiten abrufbar und finden auf den Transportvertrag ergänzend Anwendung. pakajo befördert den vertragsgegenständlichen Transportgegenstand zum Bestimmungsort und liefert ihn unter der vom Kunden genannten Anschrift an den Empfänger.

pakajo hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Transportgegenstand innerhalb angemessener Frist beim Empfänger abzuliefern, ist jedoch nur bei ausdrücklich vertraglich vereinbarten Lieferfristen zur Einhaltung einer bestimmten Frist verpflichtet und nur, sofern der Kunde alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt und etwaige Zahlungen vereinbarungsgemäß geleistet hat. pakajo behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die auf den Webseiten angegebenen Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe zu verändern oder zu entfernen und neue Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe aufzunehmen. pakajo bearbeitet sämtliche Reklamationen und Anfragen des Kunden und ist im Hinblick auf über die Webseiten zustande gekommene Transportverträge erster Ansprechpartner. Bei sämtlichen Reklamationen und Anfragen sind die den jeweiligen Transportvertrag identifizierenden Details zu benennen; die Korrespondenz erfolgt in der Regel über das bei Vertragsschluss angegebene E-Mail-Konto.


VERTAGSSCHLUSS, VERTRAGSVERHÄLTNIS UND HINWEISE AN DEN KUNDEN

Die auf den Webseiten abrufbaren Angebote sind bis zum Zustandekommen des Transportvertrages unverbindlich und freibleibend; sie richten sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche sowie juristische Personen. Der Abschluss des Transportvertrages erfolgt grundsätzlich unter Verwendung der entsprechenden Formulare und Prozesse auf den Webseiten, es sei denn, die Parteien vereinbaren eine weitere Art des Vertragsschlusses. Der Kunde gibt durch vollständiges Eintragen der Details seines Auftrags in das dafür vorgesehene Auftragsformular und durch Anklicken des Buttons „ERSTELLE DAS VERSANDLABEL PDF“, „ERSTELLE DASVERSANDLABEL ALS GRAFIK“, „SCHREIBE DEINE SENDUNGSNUMMER AUF DAS PAKET“ oder „DRUCKE DAS VERSANDLABEL AUF LABELDRUCKER“ ein rechtsverbindliches Angebot ab. Der Transportvertrag kommt mit Erfassung der Sendungen im pakajo-System; pakajo erklärt die Annahme durch Erstellen des finalen Versandlabels, auch wenn kein schriftlicher, von den Parteien unterzeichneter Vertrag vorliegt.

Diese AGB gelten spätestens auch dann als angenommen, wenn der Kunde oder der im Auftrag des Kunden handelnde Dritte die Sendungen an pakajo oder an einen von pakajo beauftragten Dritten übergibt. Der Kunde verlangt und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass pakajo bereits vor dem Ende der dem Kunden gegebenenfalls zustehenden Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt; dem Kunden ist bekannt, dass bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch pakajo das ihm gesetzlich zustehende Widerrufsrechtvorzeitig erlischt. Vertragssprache ist in der Regel Deutsch; der Austausch von Mitteilungen zwischen pakajo und dem Kunden erfolgt üblicherweise per E-Mail, kann aber im Einvernehmen auch telefonisch oder via Online-Meetings z.B. Google-Meet erfolgen.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das vom Kunden ausgewählte Transportunternehmen seine Leistungen gegenüber pakajo rechtzeitig und vertragsgerecht erbringt. Ist dies nicht der Fall und ist pakajo infolgedessen an der Leistungserbringung zeitweise oder dauerhaft gehindert, wird dem Kunden eine bereits erbrachte Gegenleistung erstattet und der Transportvertrag rückabgewickelt; weitergehende Ansprüche bestehen nicht, es sei denn, pakajo hat die Nichtleistung zu vertreten. Erklärt das vom Kunden ausgewählte Transportunternehmen gegenüber pakajo, dass es die beauftragten Leistungen nicht erbringen kann, ist pakajo berechtigt, nach Einholung einer Weisung des Kunden, vom Vertrag innerhalb von 48 Stunden seit Einlieferung der Waren im pakajo-Hub zurückzutreten. Der Kunde ist zur vollständigen Zahlung der zu erbringenden Dienstleistungen verpflichtet. Der Kunde ist mit Abschluss des Transportvertrags mit jeglicher Streckenführung und etwaigen Änderungen sowie Zwischenstopps einverstanden; pakajo ist nicht verpflichtet, Schnittstellenkontrollen vorzunehmen. pakajo bietet seine Leistungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB an. Eine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor eine Verbraucherschlichtungsstelle ist daher nicht vorgesehen.

Hinweis zu finalen Versandlabeln /Retouren:
Die finalen Versandlabel sind ausschließlich für den vereinbarten, regulären Versand an den Empfänger (Outbound) vorgesehen und dürfen nicht für Retouren (vom Empfänger nicht gewünschte und daher zurückzusendende Produkte) verwendet werden. Eine zweckwidrige Nutzung kann beim eingesetzten Transportunternehmen zu Straf- und Zusatzentgelten führen, die pakajo belastet werden; pakajo wird diese dem jeweiligen Vertragspartner weiterberechnen. Die Hinweise in den jeweiligen Produktbeschreibungen sind zwingend zu beachten.


KUNDENKONTO

Der Kunde erhält nach Anforderung einen von pakajo erstellten Nutzernamen und ein Passwort. Der Kunde erhält Zugang zu seinem persönlichen Kundenkonto und erhält Zugriff auf alle für ihn erstellten Angebote. Die Einrichtung, Nutzung sowie die Kündigung bzw. Löschung des Kundenkontos sind kostenlos.

Der Kunde erklärt und garantiert, dass alle angegebenen Informationen korrekt und vollständig sind und verpflichtet sich Änderungen sofort anzugeben.

Der Kunde ist für sein Kundenkonto und für jegliche von ihm durchgeführte Aktivitäten verantwortlich. Darüber hinaus stimmt der Kunde zu, Benutzername und Passwort vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist dazu verpflichtet pakajo umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Kundenkonto von Dritten (nicht zugangsberechtigten) missbraucht wurde. Ein Kundenkonto ist nicht übertragbar. Der Weiterverkauf der Services und Leistungen von pakajo ist ausdrücklich verboten.

pakajo behält sich vor in begründeten Fällen, Kundenkonten zu löschen und Kunden von der Nutzung bzw. Teilnahme an der Webseite bzw. der Inanspruchnahme der auf dieser Webseite angebotenen Leistungen auszuschließen.

Für die Nutzung der Dienstleistung ist ein Internetanschluss nötig, alle Kosten trägt der Kunde.

WIDERRUFSRECHT DES KUNDEN

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13BGB, steht ihm gemäß § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Ausübung des Widerrufsrechts hat der Kunde pakajo (Pakajo GmbH, Gilcherweg 17 D, 22851Norderstedt, E-Mail: service@pakajo.world) mittels eindeutiger Erklärung per E-Mail über den Entschluss zu informieren; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist an service@pakajo.world zu richten.


WIDERRUFSFOLGEN (WIDERRUFSBELEHRUNG)

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind diebeiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben; kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oderteilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, hat er insoweit Wertersatz zu leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen zu erfüllen, wobei die Frist für den Kunden mit Absendung der Widerrufserklärung, für pakajo mit deren Empfang beginnt.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Für die Rückzahlung verwendet pakajo dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; dem Kunden entstehen hierfür keine Entgelte. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, hat er pakajo einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglichen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung.

Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht das vorstehende Widerrufsrecht nicht. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt gemäß§ 356 Abs. 4 BGB, wenn pakajo die Dienstleistung begonnen oder vollständig erbracht hat. Der Kunde ist verpflichtet, die AGB samt Widerrufsbelehrung für einen späteren Zugriff auszudrucken oder elektronisch zu speichern.

TRANSPORT & HAFTUNG


VERBOTSGUT UND BEFÜRDERUNGSAUSSCHLÜSSE

Es obliegt allein dem Kunden, den Transportgegenstand daraufhin zu überprüfen, ob dieser den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen der Carrier entspricht. Weitere Informationen zu verbotenen und eingeschränkten Versandgegenständen finden sich auf den entsprechenden Carrier-Webseiten. pakajo ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Transportgegenstände auf Konformität zu prüfen. pakajo hat jederzeit das Recht, einen Transportgegenstand zurückzuweisen und die Leistungserbringung zu verweigern, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen der Carrier entspricht und daher von der Beförderung ausgeschlossen ist, etwa bei fehlender oder unzureichender Verpackung, bei Überschreitung von Maßen und Gewichten oder aus anderen Ausschlussgründen.

Die Berechtigung zur Zurückweisung darf pakajo an Carrier übertragen; die Übernahme durch einen Fahrer stellt keine Anerkennung der AGB-Konformität dar. Hat der Kunde seine Gegenleistung bereits vor Beginn der Leistungsausführung erbracht, wird diese erstattet. Stellen pakajo bzw. der Carrier bei der Abholung fest, dass der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen entspricht, kann eine Gebühr anfallen; maßgeblich sind die AGB von pakajo bzw. die Transportbedingungen der Carrier. Gehört ein Transportgegenstand zu den von der Beförderung ausgeschlossenen Gütern, kann er nicht abgeholt, verspätet zugestellt, zurückgesandt oder durch Zoll- oder andere Behörden beschlagnahmt werden; in solchen Fällen sind die Erstattung von Transportkosten und die Entgegennahme von Reklamationen durch pakajo ausgeschlossen, eine Rückgabe des Transportgegenstands ist nicht geschuldet und eine gegebenenfalls abgeschlossene Transportversicherung greift nicht. Der Kunde trägt das Risiko von Verlust oder Beschädigung und erstattet alle zusätzlichen Kosten und Zuschläge für Rücktransporte nach Rechnungsstellung.

Gefahrgut, vom Transportausgeschlossene und nur eingeschränkt zulässige Stoffe/Gegenstände (national, DHL/ADR)

1. Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich:
Für nationale Sendungen gelten – soweit einschlägig – das GGBefG, die GGVSEB sowie das ADR. Ergänzend finden die DHL-Regelungen „Gefährliche Stoffe und Gegenstände – Teil 2: DHL Paket und briefähnliche Sendungen national“ Anwendung. Die nachstehenden Bezeichnungen/Klassifizierungen entsprechen dem ADR; Übergangsvorschriften  gem. 1.6.1.29, 1.6.1.46 und 1.6.2.11 ADR und spezifische Vorschriften anderer Carrier finden Anwendung.

2. Von der Beförderung ausgeschlossen sind insbesondere:
– Stoffe/Gegenstände, die nach 2.2 ADR nicht zugelassen sind oder mit „BEFÖRDERUNG VERBOTEN“ in Tabelle A (3.2 ADR) geführt werden;
– Klasse 1 Explosivstoffe/Gegenstände (u. a. Munition UN 0012/0014/0055,Wunderkerzen/Feuerwerk UN 0333–0337) sowie pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen (Airbags) UN 0503;
– Klasse 2 Gase, u. a. Gasfeuerzeuge und Nachfüllpatronen UN 1057; tiefgekühlt verflüssigte Gase (Klassifizierungscode 3A) zu Kühl-/Konditionierungszwecken;
– Klasse 6.2 ansteckungsgefährliche Stoffe Kat. A/B UN 2814/2900/3373; medizinische/klinische Abfälle UN 3291; infizierte lebende Tiere (mit den in2.2.62.1.5.1–1.5.9 ADR genannten Freistellungen);
– UN 3334/3335 „Lufttransport reglementierte Stoffe“ (z. B. Durian);
– Klasse 7 radioaktive Stoffe (z. B. ionisierende Rauchmelder UN 2910/2911);
– Klasse 8 ätzende Stoffe, z. B. nicht auslaufsichere Batterien UN 2794/2795;
– Klasse 9 u. a. Kohlendioxid fest (Trockeneis) UN 1845 zu Kühl-/Konditionierungszwecken; Geräte mit Nass-/Natriumbatterien;
– Stoffe mit Eintrag „0“ in Spalte 7a der Tabelle A (3.2 ADR); Ausnahmen nur für UN 1070, 2857, 2990, 3072, 3090, 3091, 3245, 3316, 3358, 3480, 3481, 3499,3508, 3528, 3529 und 3530 unter den jeweils genannten Bedingungen;
– Stoffe, bei denen Sondervorschriften gem. 3.3 ADR über Mengen/Konzentrationen hinaus weitere Bedingungen anordnen (insb. SV 168 S.1, 201, 225, 226, 235, 271,280, 283, 289, 307, 319, 327, 363 b) Bem. 2, 364, 373, 375, 376, 377, 379, 382S. 2/3, 392, 565, 593, 598, 636, 645, 650, 658, 663, 667 b(ii)+c, 670, 672).

3. Nur in engen Ausnahmefällen zulässig (Standardprodukte von pakajo decken keinen Gefahrguttransport ab):
– Begrenzte Mengen (LQ) gem. 3.4 ADR;
– Freigestellte Mengen (Kleinstmengen) gem. 3.5.1.4 ADR;
– Freistellungen gem. 1.1.3.2 f) und g) sowie 1.1.3.10 b) und d) ADR; Freistellungen gem. 1.1.3.4.1 ADR i. V. m. Sondervorschriften 3.3 ADR (sofern nicht durch Ziff. 2 ausgeschlossen);
– Beförderungen nach 5.5.4.1 ADR;
– Gase nach SV 653 ADR (besondere Kennzeichnung/Separierung beachten).

4. Verpackung und Versand– Mindestanforderungen:
– Stabile Außen-/Umverpackungen nach 4.1.1 ADR; bauartgeprüfte Verpackungen nach 6.1/6.2 ADR gelten bei Beachtung der Packvorschriften als ausreichend;
– Bei LQ (3.4 ADR): Zusammengesetzte Verpackungen gem. 6.1.4.21 ADR, Wasserbeständigkeit gem. 6.1.4.12.1 ADR; Bruttomasse je Versandstück max. 30 kg(bei UN 1331 Streichhölzer, überall zündbar: 27 kg);
– Unzulässig als Außenverpackung: Trays in Dehn-/Schrumpffolie, Briefumschläge/Kuverts, Luftpolster- und Folienversandtaschen (als Innen-/Zwischenverpackung zulässig);
– Flüssige Stoffe: Schraubverschlüsse vor Versand auf Dichtheit prüfen und ggf. mit Hersteller-Drehmoment anziehen; Sprühköpfe ersetzen oder ausreichend polstern; Klappdeckel zusätzlich sichern; Spreiz-/Heftklammern bündig anbringen; wieder verschließbare Verschlüsse funktionsfähig halten; Stecklaschen verrasten/arretiert/fixiert;
– Bruchanfällige Innenverpackungen (Glas/Porzellan/Steinzeug/geeignete Kunststoffe) nur in geeigneter Zwischenverpackung nach 4.1.1.1/1.2/1.4–1.8;6.1.4 ADR;
– Leere Verpackungen mit gefährlichen Rückständen gelten als Gefahrgut(4.1.1.11 ADR), sofern nicht gereinigt/neutralisiert;
– Zusammenpacken nur im zulässigen Rahmen (keine Gase nach SV 653 mit anderen Gefahrgütern).

5. Besondere Packvorschriften/Beispiele (nicht abschließend):
– Gase UN 1006/1013/1046/1066 (SV 653): nicht zusammenpacken mit anderen Gefahrgütern;
– Feuerlöscher UN 1044: Schutz gegen unbeabsichtigte Auslösung (z. B.Plombe/Splint/Kabelbinder) + Polsterung am Auslöser; Kennzeichnung „FEUERLÖSCHER“ (Buchstabenhöhe ≥ 12 mm);
– Druckgaspackungen UN 1950: Schutz gegen unbeabsichtigtes Entleeren; beiseitlichen Anbauteilen wirksame Trennmaterialien;
– UN 1372/1387/1856/1857 sowie tierische Stoffe (außer Futtermittel): Dreifach-Verpackung (Primär: PE-Sack ≥ 100 μm, dicht; Sekundär: PE-Sack ≥ 100 μm, dicht, bei Flüssigkeiten mit aufsaugendem Material; Außen: stabile Kiste, z. B. zweiwellige Wellpappe);
– Freigestellte Patientenproben/ungereinigte medizinische Instrumente/Geräte: nur Verpackungen gem. 2.2.62.1.5.8/1.5.9 ADR; Außenverpackung kistenförmig;
– Flüssige Stoffe Klasse 8, VPG II in Glas/Porzellan/Steinzeug: stets in starrer, verträglicher Zwischenverpackung;
– Magnetische Stoffe UN 2807: so verpacken, dass kein Anhaften an metallischen Oberflächen in Verteilanlagen erfolgt und keine Beeinträchtigung anderer Inhalte; ggf. Abschirmung/größere Verpackung;
– GMMO/GMO UN 3245: Verpackung nach P 904 ADR.

6. Kennzeichnung(Auszug):
– LQ-Kennzeichen gem. 3.4.7 ADR (Raute, mind. 100 × 100 mm; bei kleinen Versandstücken 50 × 50 mm; Linienbreite 2 mm bzw. 1 mm); Umverpackung gem.3.4.11 ADR;
– Lithiumbatterien UN 3090/3091/3480/3481: Kennzeichen nach 5.2.1.9 ADR (SV188); Ausnahme: nur eingebaute Knopfzellen oder max. 4 Zellen bzw. 2 Batterien in Ausrüstung pro Versandstück und max. zwei Versandstücke je Sendung;
– Gase nach SV 653: UN-Nummer mit „UN“ in Raute (mind. 100 × 100 mm, Zeichenhöhe ≥ 6 mm);
– GMMO/GMO (UN 3245): „UN 3245“ in Raute (mind. 50 × 50 mm, Zeichenhöhe ≥ 6mm);
– Nickelmetallhydrid-Batterien UN 3496 (Inseln nur per Seeweg erreichbar): Kennzeichnung „NICKELMETALLHYDRIDBATTERIEN“;
– Ausrichtungspfeile gem. 5.2.1.10 ADR (u. a. bei UN1044/2857/3166/3358/3363/3528/3529/3530).

7. Rechtsfolgen bei Verstößen:
Bei Nichtbeachtung von Klassifizierungs-, Verpackungs-, Kennzeichnungs- odersonstigen postalischen/carrierseitigen Vorgaben trägt der Absender/Kunde die haftungsrechtlichen Folgen; pakajo ist zur Zurückweisung berechtigt. Etwaige Zusatzentgelte, Rückführungs-/Entsorgungs- sowie Behörden-/Zollkosten werden dem Kunden nachberechnet.

Hinweis: Die vorstehenden Regelungen beziehen sich auf nationale DHL-Post-/Paketprodukte. Für internationale Post-/Luftsendungen sowie andere Carrier gelten regelmäßig strengere Ausschlüsse; maßgeblich sind stets die Carrier-AGB und gesetzlichen Vorschriften.


MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

Nach Vertragsschluss hat der Kunde eine dem gewählten Transport entsprechende, beanspruchungsgerechte Verpackung sicherzustellen und das Gut versandfertig bereitzustellen bzw. ordnungsgemäß verpackt im Paketshop abzugeben. Die Verpackung muss Transportmittel, Transportart und transporttypische Beanspruchungen berücksichtigen; transportsensible Inhalte sind besonders zu schützen. Zerbrechliche Inhalte erfordern eine sorgfältige Polsterung, bei der der Abstand zwischen Produkt und Verpackung im Regelfall mindestens 50 Millimeter beträgt; Mehrfachverpackungen sollen Trennelemente enthalten.

Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn eine Beschädigung auf unzureichender Verpackung beruht. Der Transportgegenstand ist deutlich und haltbar mit allen erforderlichen Kennzeichen zu versehen, einschließlich solcher, die sich aus diesen AGB bzw. den Transportbedingungen der Carrier ergeben; bei internationalen Sendungen ist eine gültige Rufnummer mit Landesvorwahl anzugeben. Weichen Anzahl, Gewicht oder Abmessungen in verpacktem Zustand von den vertraglichen Angaben ab und ist der Transport dennoch möglich, ist pakajo berechtigt, entstandene oder zusätzlich entstehende Kosten in Rechnung zu stellen; der Kunde akzeptiert, dass pakajo weitere Kostenzuschläge über die bei der Zahlung des Versandservices genutzte Zahlungsmethode automatisch erheben darf. Die übergebene Sendung muss der in Auftrag gegebenen Sendung entsprechen; die Übernahme einer abweichenden Sendung begründet keine Vertragsgemäßheit. Erforderliches Umpacken auf Beförderungshilfsmittel erstattet der Kunde.

Der Kunde haftet für Schäden, die seine Sendung an anderen Sendungen, Personen, Anlagen oder Transportmitteln verursacht, wenn diese auf unzureichende oder unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind. Nicht vollständig kartonierte oder nicht ordnungsgemäß verpackte Güter sind ausgeschlossen; sie können zurückgewiesen, verzögert befördert, zurückgesandt oder bis zur Abholung einbehalten werden. Portogebühren werden nicht erstattet, entstandene Auslagen trägt der Kunde. Stellt der Kunde nicht alle erforderlichen Daten bereit, können pakajo bzw. der Carrier Abholung und/oder Zustellung verweigern, anfallende Kosten trägt der Kunde. Der Transportgegenstand hat allen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zum Versand von Gütern auf Land-, Wasser- und Luftweg zu entsprechen. Der Kunde informiert sich eigenverantwortlich und stellt die Einhaltung sicher. Alle hieraus resultierenden Verwaltungsstrafen oder Kosten werden dem Kunden auferlegt. Der Kunde haftet gegenüber pakajo und den Carriern für sämtliche Schäden und Defekte aus der Nichterfüllung. Zu den vom Kunden zutragenden Kosten zählen insbesondere Entgelte für die Beförderung, Frachtaufschläge einschließlich Notfall-, Betriebs- und Kraftstoffzuschläge, Lagerkosten, Umsatzsteuer, sonstige Steuern, Zinsen, Geldbußen, Verwaltungs-und Bearbeitungskosten, Zollabgaben, Versicherungsprämien sowie weitere, im Zusammenhang mit der Beförderung oder behördlichen Maßnahmen, stehende Kosten.

Als Paket gilt ein Karton. Befinden sich mehrere Kartons auf einer Palette ohne gebuchten Palettenversand oder sind mehrere Kartons miteinander verbunden, dürfen Fahrer und pakajo diese trennen. Hierfür wird keine Haftung übernommen.

Gibt der Kunde den Wert des Sendungsinhalts falsch an, übernimmt pakajo keine daraus entstehenden Kosten oder Schäden; weichen Warenwerte in Zolldeklaration und Handelsrechnung voneinander ab, wird im Schadenfall, sofern ein Erstattungsanspruch besteht, der niedrigere Wert zugrunde gelegt. Übersteigen Sendungswerte bestimmte Schwellen, kann es insbesondere bei internationalem Transport aufgrund längerer Zollabfertigung zu Lieferverzögerungen kommen.

Bei äußerlich erkennbarem Verlust oder äußerlich erkennbaren Beschädigungen hat der Kunde oder der Empfänger den Schaden bei Ablieferung unverzüglich in Textform (E-Mail genügt) zu rügen; andernfalls wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurde. Bei nicht äußerlich erkennbaren Verlusten oder Beschädigungen gilt diese Vermutung, wenn nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt wird. Die Verpackung ist vom Empfänger im Falle einer Beschädigung aufzubewahren und Fotos als Beweis von ihm anzufertigen. Der Kunde erkennt an, dass pakajo nicht für Schäden oder Aufwendungen haftet, die aus einem Verstoß gegen Mitwirkungspflichten entstehen

Gefahrgutbezogene Zusatzpflichten:
Sofern der Versand ausnahmsweise nach den oben beschriebenen Freistellungen (z.B. LQ 3.4 ADR oder Kleinstmengen 3.5.1.4 ADR) zulässig ist, hat der Kunde sämtliche einschlägigen ADR-Pack- und Kennzeichnungsvorschriften sowie die produktspezifischen Vorgaben des jeweils eingesetzten Carriers einzuhalten (inkl. LQ-Kennzeichen, Lithium-Kennzeichen nach 5.2.1.9 ADR, Ausrichtungspfeile, zulässige Bruttomasse, bauartgeprüfte Verpackungen etc.). Nicht zugelassene Außenverpackungen (z. B. Trays in Schrumpf-/Dehnfolie, reine Folien-/Luftpolstertaschen) sind untersagt. Bei flüssigen Stoffen sind Verschlüsse auf Dichtheit zu prüfen und – soweit vorgegeben – mit Hersteller-Drehmoment anzuziehen; Sprühköpfe sind zu sichern bzw. zu polstern. Leere, ungereinigte Verpackungen gelten als Gefahrgut, sofern nicht so behandelt, dass jede Gefahr ausgeschlossen ist.


ENTGELT UND TRANSPORTKOSTEN

Der Kunde ist verpflichtet, für jede Leistung das vertraglich vereinbarte Entgelt zu zahlen. Auf den Webseiten angegebene Entgelte verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Kunde erstattet pakajo über das vereinbarte Entgelt hinaus sämtliche Auslagen im Sinne des § 420 Abs. 1 HGB, die pakajo bzw. Carrier aus Anlass der Beförderung im Interesse des Kunden verauslagen und den Umständen nach für erforderlich halten durften, insbesondere Rückführungskosten, Abgaben, Lagerentgelte, Inselzuschläge, Zuschläge für Überformate und Übergewichte sowie Frachtaufschläge.

Der Kunde stellt pakajo insoweit auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter frei und ersetzt Kosten aus Anlass von Lagerung, Rücksendung, erneuter Zustellung oder sonstiger besonderer Behandlung des Transportgegenstands. Verweigert der Empfänger die Annahme oder die Übernahme offener Kosten, bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet.

Die Zahlung erfolgt mittels der bei Vertragsschluss zur Auswahl gestellten Zahlungsmittel; pakajo kann die Auswahl abhängig von Transportgegenstand, Versandregion oder anderen sachlichen Kriterien einschränken. Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Rechnung odereiner gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.  pakajo erhebt bei Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten, bei Unternehmern in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren und Rückgabe einer Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen fällt eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 EUR je Lastschrift an.


AUSFÜHRUNG DES TRANSPORTS UND STÖRUNGEN

Der Kunde weist den Empfänger an, den Transportgegenstand bei Übergabe auf Vollständigkeit und offensichtliche, insbesondere äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen und solche bei Ablieferung in der Empfangsbescheinigung zu vermerken.

Wird der Kunde innerhalb des vereinbarten Abholzeitraums nicht angetroffen oder wird die Sendung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen berechtigt zurückgewiesen, kann pakajo Gebühren erheben. Liefertermine gelten nur als vereinbart, wenn der Kunde einen Tarif mit Zeitoption gebucht hat und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zustellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart oder in der entsprechenden Carrier-AGB vorgesehen, durch Übergabe an den Empfänger. Wird dieser nicht angetroffen, kann an Dritte zugestellt werden, wenn nach sachgerechter Prüfung davon ausgegangen werden darf, dass diese zur Annahme berechtigt sind oder die Annahme dem Interesse oder mutmaßlichen Willen des Empfängers entspricht. Ist eine Zustellung nicht möglich, wird der Kunde informiert und die Sendung nach Weisung zurückgesandt, erneut zugestellt oder zur Abholung bereitgehalten.

Kosten für Rücktransport oder erneute Zustellung trägt der Kunde. Für die Lagerung kann sich pakajo Dritter bedienen und ist bei verderblicher Ware, rechtfertigendem Zustand oder grober Unverhältnismäßigkeit der Kosten zum Wert zur Verwertung nach Maßgabe der §§373 Abs. 2 bis 4 HGB berechtigt. Unverwertbares darf vernichtet werden, Aufwendungen erstattet der Kunde.

Ist weder Zustellung noch Retoure möglich, wird die Sendung zwischen acht und neunzig Tagen eingelagert. Nach Fristablauf erfolgt die kostenpflichtige Rücksendung.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Sendungsverfolgung zu überwachen und pakajo bei Lagerung oder Unstimmigkeiten zu kontaktieren. Lagerzeiten können je nach Land abweichen. Die auf den Webseiten angegebenen Laufzeiten sind reine Richtwerte; Werktage sind Montag bis Freitag.  Feiertage, Samstage und Sonntage sind nicht eingeschlossen. Zustellungen erfolgen nur an vollständige und korrekte Postanschriften; bei unvollständigen oder falschen Anschriften übernimmt pakajo keine Haftung für Verzögerungen oder Retouren, die Versandkosten werden nicht erstattet; Rücktransportentgelte werden nach den auf den Webseiten ermittelten Frachtentgelten berechnet. In einigen Ländern (z. B. Saudi-Arabien) existieren Postfachadressen; der Kunde hat sich vorab zu vergewissern, ob eine Zustellung möglich ist; Länder ohne Postleitzahlensystem sind gesondert anzufragen.

INTERNATIONALE TRANSPORTE

Über die Webseiten vereinbart und bezahlt der Kunde die Abholung, Beförderung und einmalige Zustellung. Zölle, Steuern und sonstige Einfuhrabgaben liegen außerhalb der Verantwortung von pakajo. Der Kunde beziehungsweise Empfänger informiert sich eigenständig über im Zielland anfallende Abgaben. Vom Empfänger nicht beglichene Abgaben und Kosten werden dem Kunden belastet; weigert sich der Empfänger zu zahlen, trägt der Kunde sämtliche Kosten einschließlich etwaiger Gebühren für Vernichtung.

Bei grenzüberschreitenden Transporten ist der Kunde für erforderliche Ausfuhrgenehmigungen verantwortlich; entsprechende Dokumente sind dem Transportgegenstand sichtbar beizufügen, und pakajo bzw. die Carrier sind vor Transportbeginn über Genehmigungspflichten zu informieren, soweit für die Vertragserfüllung relevant. pakajo ist zum Zwecke der Vertragserfüllung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auf Grundlage offensichtlicher Fakten oder vom Kundenbereitgestellter Informationen im Namen des Kunden zollrelevante Formalitäten zu unterstützen, insbesondere Frachtbriefe zu vervollständigen, relevante Versendungsinformationen zu ergänzen, erforderliche Steuern und Zölle zu verauslagen, zu Zollzwecken als Spediteur beim Export aufzutreten oder beim Import ausschließlich zum Zweck der Bestimmung eines Zollabwicklers als Empfänger aufzutreten sowie die Sendung auf Weisung eines als bevollmächtigt erscheinenden Dritten umzuleiten.

Die Waren müssen allen in Genehmigungen festgelegten Bedingungen sowie den anwendbaren Zollvorschriften entsprechen. Der Kunde haftet für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der gegenüber Zollbehörden gemachten Angaben und für Echtheit und Gültigkeit der beigefügten Nachweisdokumente. Muss eine Sendung aus dem Ausland retourniert werden, fällt regelmäßig eine der Sendung entsprechende Einfuhrgebühr an, die die ursprünglichen Ausfuhrkosten übersteigen kann; diese trägt der Kunde.

Die Zollabwicklung ist nicht in der angegebenen Versandlaufzeit enthalten.

Sonderhinweis: Zoll- und Einfuhrabgaben USA (CBP). Von pakajo bereitgestellte Informationen zu Zöllen, Tarifierung, Abgaben und Gebühren für Einfuhren in die Vereinigten Staaten dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle zoll- oder steuerrechtliche Prüfung. Die verbindliche Einreihung, Bewertung und Festsetzung von Zöllen und sonstigen Abgaben obliegt allein der U.S. Customs and Border Protection (CBP).

Abweichungen von Hinweisen oder Berechnungen sind jederzeit möglich, insbesondere bei Abgaben mit kombiniertem Stück- und Gewichtsmaßstab (z. B. Stück-/kg-Bewertung). pakajo erteilt keine Rechts- oder Steuerberatung. Eine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Hinweise ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit sowie solche aus zwingendem Recht. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Zollangaben (insbesondere Warenbeschreibung, HS-Code, Ursprung, Stückzahl, Gewicht und Wert) zu machen und alle im Einfuhrland anfallenden Abgaben zu tragen.

Strafen und Haftung bei fehlerhaften Zollangaben (USA): Unrichtige, unvollständige oder irreführende Zollangaben können nach US-Recht erhebliche zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Nach 19 U.S.C. § 1592 können zivilrechtliche Geldbußen je nach Verschuldensgrad bis zum geringeren Betrag aus (i) dem inländischen Warenwert oder (ii) dem Zwei- (bei Fahrlässigkeit) bzw. Vierfachen (bei grober Fahrlässigkeit) der gesetzlich geschuldeten Abgaben verhängt werden; bei vorsätzlicher Täuschung (Betrug) sind Geldbußen bis zur Höhe des inländischen Warenwertes möglich.

Strafen und Haftung bei fehlerhaften Zollangaben (USA): Unrichtige, unvollständige oder irreführende Zollangaben können nach US-Recht erhebliche zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Nach 19 U.S.C. § 1592 können zivilrechtliche Geldbußen je nach Verschuldensgrad bis zum geringeren Betrag aus (i) dem inländischen Warenwert oder (ii) dem Zwei- (bei Fahrlässigkeit) bzw. Vierfachen (bei grober Fahrlässigkeit) der gesetzlich geschuldeten Abgaben verhängt werden; bei vorsätzlicher Täuschung (Betrug) sind Geldbußen bis zur Höhe des inländischen Warenwertes möglich.

Das Gesetz sieht keinen festen Mindestbetrag vor; in der Verwaltungspraxis liegen Erstforderungen von CBP bei entsprechenden Verstößen häufig ab etwa 5.000 USD, können aber je nach Einzelfall darunter oder deutlich darüber liegen. Zusätzlich drohen u. a. Zurückhaltung/Beschlagnahme und Verfall der Ware, Geltendmachung von Liquidated Damages aus Zollbürgschaften, Verzugszinsen, Bearbeitungsgebühren sowie strafrechtliche Sanktionen (z. B. nach 18 U.S.C. §§ 542, 545), einschließlich empfindlicher Geldstrafen und ggf. Freiheitsstrafen. Sämtliche hieraus resultierenden Kosten, Abgaben, Strafen und Schäden aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Zollangaben trägt ausschließlich der Versender/Exporteur (pakajo-Kunde). Dies umfasst insbesondere Rücksendungen/Retouren, Neuverzollung/Nachveranlagung, zusätzliche Zölle/Steuern, Lagergeld, Beschau-, Handling- und sonstige Verwaltungsgebühren sowie Zinsen. pakajo übernimmt hierfür keine Haftung. Diese Hinweise dienen der unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Abweichungen und Änderungen der Rechtslage bleiben vorbehalten.


HAFTUNG

pakajo haftet für Schäden, die pakajo, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Für Personenschäden haftet pakajo verschuldensunabhängig im gesetzlichen Umfang. Entspricht der Transportgegenstand nicht den AGB von pakajo bzw. den Transportbedingungen des vom Kunden ausgewählten Carriers, ist die Haftung von pakajo bei Beschädigung, Beschlagnahme oder Verlust ausgeschlossen, selbst wenn pakajo den Transport trotz bestehender Zurückweisungsrechte durchführt.

Die Haftung ist ferner ausgeschlossen, wenn und soweit der Schaden auf einem unabwendbaren Ereignis wie Streik, Krieg, Embargo oder hoheitlichem Handeln beruht oder es sich allein um Schäden an der Verpackung handelt. Im Übrigen haftet pakajo für Verlust und Beschädigung von Transportgegenständen, die den AGB von pakajo und den Transportbedingungen des ausgewählten Carriers entsprechen, sowie für schuldhaft nicht vertragsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens und nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsgrenzen. Der Ersatz darüber hinausgehender Schäden, insbesondere entgangener Gewinn und Zinsen, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht. Soweit nach dem einzelnen Transportvertrag die Einhaltung einer Lieferfrist oder eines Ablieferungstermins geschuldet ist, ist die Haftung bei Überschreitung auf das Dreifache der Fracht begrenzt, es sei denn, der eingesetzte Carrier haftet geringer; in diesem Fall haftet pakajo entsprechend geringer. Ausschlussfristen und gesetzliche Haftungsregime bleiben unberührt. Der Anspruch wegen Verspätung erlischt, wenn der Berechtigte den Schaden nicht binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform anzeigt.

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Ausschlüsse finden keine Anwendung, soweit der Schaden auf eine Handlung oder ein Unterlassen zurückzuführen ist, die pakajo oder der ausgewählte Carrier vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.

Unabhängig davon wird die Haftung im internationalen Luftverkehr abschließend durch Art.22 des Montrealer Übereinkommens beschränkt; Art. 25 des Montrealer Übereinkommens ist ausgeschlossen. Die in den §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe sowie §§ 430, 432 HGB bleiben unberührt. Gleiches gilt für alle sonstigen gesetzlichen und zwingenden Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse. Die Haftung des Kunden, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt unberührt. Der Kundehaftet insbesondere für Schäden aus dem Transport von Verbotsgütern oder aus der Verletzung seiner Pflichten gemäß diesen AGB bzw. den Transportbedingungen der Carrier und stellt pakajo von entsprechenden Drittansprüchen auf erstes Anfordern frei.

In ergänzender Anwendung des § 439 HGB verjähren alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB in einem Jahr; die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeliefert wurde oder hätte abgeliefert werden müssen. Der Absender kann Ansprüche gegenüber pakajo, ausgenommen Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden. pakajo ist berechtigt, die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten und Gerichten Auskunft zu erteilen. Vorstehende Bestimmungen gelten nur, soweit nicht zwingend abweichende gesetzliche Regelungen Anwendung finden.


VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR TRANSPORTGÜTER

pakajo haftet grundsätzlich der Höhe nach begrenzt. Auf Antrag des Kunden kann gegen Prämie eine Transportversicherung für manche Transportservices abgeschlossen werden. Nicht versicherbare Gefahren ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen und umfassen insbesondere

- Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse,
. die feindliche Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie deren bloße Existenz,
- Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen,
- Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen,
- hoheitliche Eingriffe wie Beschlagnahme oder Entziehung,
- die Verwendung chemischer, biologischer oder biochemischer Substanzen oder elektromagnetischer Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung,
- Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung
- sowie Risiken aus Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug von Reedern, Charterern oder Betreibern, sofern nicht der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte nachweist, diese mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgewählt zuhaben oder als Käufer nach den Bedingungen des Kaufvertrags keinen Einfluss auf die Auswahl hatte.

Nicht versicherbare Güter sind insbesondere
- Bijouterien,
-Dokumente,
- Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes,
- echte Perlen, Edelmetalle, Edelsteine sowie Gegenstände daraus,
- Bargeld,
- Juwelen,
- Scheck- und Kreditkarten,
- gültigeTelefonkarten,
- Urkunden und Wertpapiere aller Art.

Vom Versicherungsschutz nicht gedeckt sind insbesondere Schäden infolge Reiseverzögerung, inneren Verderbs oder natürlicher Beschaffenheit der Güter, handelsüblicher Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen, normaler Luftfeuchtigkeit oder gewöhnlicher Temperaturschwankungen, unzureichender Verpackung oder unsachgemäßer Verladung sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch den Kunden.

Weichen Warenwerte in Zolldeklaration und Handelsrechnung voneinander ab, wird im Falle einer beschädigten oder verschwundenen Sendung, sofern ein Erstattungsanspruch besteht, der niedrigere Wert zugrunde gelegt. pakajo ist berechtigt, zur Schadensbearbeitung erforderliche Informationen und Daten an den Versicherer zu übermitteln.